WINLOHN Info 2012 (aktuell) 
für unsere Kunden

Infoaktuell.html

 

Info2012 Stand 22.01.2012

a) überarbeiteter Krankenkassen Meldungsausdruck
Beim Ausdruck (und nur beim Druck, nicht bei der Ansicht auf dem Bildschirm) des Formulares für die Krankenkassen Monats Beitrags Meldung (werden Daten zur Nutzung von FILL2012 generiert)
Mit FILL2012 können nun die Werte nach SVNET 12 auch mit den Zahlen für den „Sozialausgleich“ übertragen werden.

 
Version C (in Auslieferung) ggf. benutzen Sie die LiveUpdate Funktion von WINLOHN auf Version Winlohn2011(C) für
 




 

 


In Version B)
a) Neue geänderte Lohnsteuerformel im Programm hinterlegt  
b) Die neuen Bemessungsgrenzen der Sozialversicherung angepasst.
c) Krankenkassen Beitrags Satz auf  15,5% erhöht !!
d) Arbeitslosen Beitragsatz auf 3% erhöht !! 
c) Insolvenzumlage auf 0,04% eingestellt !!
d) Gleitzonenfaktor (zw. 400 und 800 Euro) aktualisiert.
e) Im Kurzarbeitsmodul die Tabelle f. 2011 eingearbeitet.

 

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtum vorbehalten

Das FixPack für die jeweils aktuelle Version des Jahres können Sie (bei bestehender Internetverbindung) mit
... Extras
......LiveUpdate
in der Menueleiste (direkt unter der Titelleiste)
direkt (aus WINLOHN heraus) auf Ihren Computer herunterladen
(dies ist eine kostenlose Serviceleistung von spima computer gmbh)
Bitte beachten Sie, dass evtl. Firewall, Proxy-Server bzw. Norton Internet Security o.ä. den Internet-Zugang für WINLOHN gestatten muss.
Im Zweifelsfall setzen Sie sich mit Ihrem Administrator der FireWall / Proxy in Verbindung, da wir Ihnen in dieser Problematik nur schwer bzw. nicht helfen können, da uns Ihre Konfiguration logischerweise nicht bekannt ist.

Siehe auch kap007_downloads.pdf


Probleme bzw. Unklarheiten die bei Anwendern vorkamen:

Frau Sch. aus W: Keine pauschalierte Kirchensteuer bei konfessionslosen Mitarbeitern
Bei den pauschal versteuerten Fahrtkosten, die wir unseren Mitarbeitern vergüten, wird bei Mitarbeitern, welche keiner Kirchensteuer erhebenden Konfession angehören keine pauschalierte Kirchensteuer berechnet ! Es soll aber auch in diesen Fällen eine pauschale Kirchensteuer (beim Arbeitgeber) ausgewiesen werden 
Lösung: 
Im Mitarbeiterstamm bei Kirchenzahl eine 1 eingeben und die beiden folgenden Felder leer lassen, also weder EV noch RK!

Gehaltsumwandlung Wie wir zwischenzeitlich aus verschiedenen Kundenkontakten erfahren haben, ergeben sich ab und zu Unsicherheiten bei Abrechnungen im Zusammenhang mit 'Umwandlung von Lohn- bzw. Gehalt' unter dem Stichwort Gehaltsverzicht'. Sollten Sie hier Fragen haben, wie diese in WINLOHN abzubilden sind, so weisen wir hier auf unseren kostenlosen Service hin um Ihnen einen entsprechenden Abrechnungsvorschlag zu unterbreiten. 
Entsprechend unserer Service Philosophie stehen wir Ihnen, wie Sie dies von uns gewohnt sind, selbstverständlich auch für andere Umsetzungsfragen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns einfach an, oder senden uns ein FAX. 

Direktversicherung kein 'Versorgungsbezug'
Versorgungsbezüge, welche lohnsteuermäßig anders behandelt werden sind meist Betriebsrenten etc.
Beiträge zu Direktversicherungen sind KEINE Versorgungsbezüge. Demzufolge muss in der Lohnart beim Punkt Versorgungsbezug ein 'N' stehen ! 

Aushilfen - Minijobber keine 'GERINGVERDIENER'
Auch hier wird ab und zu im Mitarbeiterstamm beim Feld 'Geringverdiener' ein J eingegeben.
Geringverdiener sind lediglich AZUBIS, unterhalb bestimmter Entgeltgrenze !
Bei Aushilfen - Minijobber ist im Mitarbeiterstamm im Feld 'Geringverdiener' üblicherweise ein 'N' im Mitarbeiterstamm zu hinterlegen 


Lohnsteuerbescheinigung (Lohnsteuerkarte) mittels ELSTER unterjähriger Austritt

Damit keine 'Hektik' aufkommt zitieren wir hier aus den FAQs des Elsterprojekts bezügl. der unterjährigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses:

Zitatanfang:

aus www.elsterlohn FAQ Elsterlohn Allgemeines 

Frage: unterjährige Bescheinigung
Müssen unterjährige Meldungen (z. B. bei Austritt am 30.6.) zeitnah nach dem Austritt übermittelt werden oder erst mit dem Jahreslauf im Februar des Folgejahres. Antwort: Alle Meldungen können zeitnah nach dem Austritt oder erst mit dem Jahreslauf im Februar des Folgejahres übermittelt werden.
Zitatende


Alle Informationen unverbindlich. 
Verbindliche Auskünfte erhalten Sie von Ihrem Finanzamt oder den Krankenkassen !