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Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtum vorbehalten
Das FixPack für die jeweils aktuelle Version des Jahres
können Sie (bei bestehender Internetverbindung) mit
... Extras
......LiveUpdate
in der Menueleiste (direkt unter der Titelleiste)
direkt (aus WINLOHN heraus) auf Ihren Computer herunterladen
(dies ist eine kostenlose Serviceleistung von spima computer gmbh)
Bitte beachten Sie, dass evtl. Firewall, Proxy-Server bzw. Norton Internet
Security o.ä. den Internet-Zugang für WINLOHN gestatten muss.
Im Zweifelsfall setzen Sie sich mit Ihrem Administrator der FireWall / Proxy
in Verbindung, da wir Ihnen in dieser Problematik nur schwer bzw. nicht
helfen können, da uns Ihre Konfiguration logischerweise nicht bekannt ist.
Siehe auch
kap007_downloads.pdf
Probleme bzw. Unklarheiten die bei Anwendern
vorkamen:
Frau Sch. aus W: Keine pauschalierte Kirchensteuer
bei konfessionslosen Mitarbeitern
Bei den pauschal versteuerten Fahrtkosten, die wir unseren
Mitarbeitern vergüten, wird bei Mitarbeitern, welche keiner Kirchensteuer
erhebenden Konfession angehören keine pauschalierte Kirchensteuer berechnet !
Es soll aber auch in diesen Fällen eine pauschale Kirchensteuer (beim
Arbeitgeber) ausgewiesen werden
Lösung:
Im Mitarbeiterstamm bei Kirchenzahl eine 1 eingeben und die beiden
folgenden Felder leer lassen, also weder EV noch RK!
Gehaltsumwandlung Wie wir
zwischenzeitlich aus verschiedenen Kundenkontakten erfahren haben, ergeben
sich ab und zu Unsicherheiten bei Abrechnungen im Zusammenhang mit
'Umwandlung von Lohn- bzw. Gehalt' unter dem Stichwort Gehaltsverzicht'.
Sollten Sie hier Fragen haben, wie diese in WINLOHN abzubilden sind, so
weisen wir hier auf unseren kostenlosen Service hin um Ihnen einen
entsprechenden Abrechnungsvorschlag zu unterbreiten.
Entsprechend unserer Service Philosophie stehen wir Ihnen, wie Sie dies von
uns gewohnt sind, selbstverständlich auch für andere Umsetzungsfragen gerne
zur Verfügung.
Rufen Sie uns einfach an, oder senden uns ein FAX.
Direktversicherung kein
'Versorgungsbezug'
Versorgungsbezüge, welche lohnsteuermäßig anders behandelt werden sind meist
Betriebsrenten etc.
Beiträge zu Direktversicherungen sind KEINE Versorgungsbezüge. Demzufolge
muss in der Lohnart beim Punkt Versorgungsbezug ein 'N' stehen !
Aushilfen - Minijobber keine
'GERINGVERDIENER'
Auch hier wird ab und zu im Mitarbeiterstamm beim Feld 'Geringverdiener' ein
J eingegeben.
Geringverdiener sind lediglich AZUBIS, unterhalb bestimmter Entgeltgrenze !
Bei Aushilfen - Minijobber ist im Mitarbeiterstamm im Feld 'Geringverdiener'
üblicherweise ein 'N' im Mitarbeiterstamm zu hinterlegen
Lohnsteuerbescheinigung
(Lohnsteuerkarte) mittels ELSTER unterjähriger Austritt
Damit keine 'Hektik' aufkommt zitieren wir hier aus den FAQs des
Elsterprojekts bezügl. der unterjährigen Beendigung eines
Arbeitsverhältnisses:
Zitatanfang:
aus www.elsterlohn FAQ Elsterlohn Allgemeines
Frage: unterjährige Bescheinigung
Müssen unterjährige Meldungen (z. B. bei Austritt am 30.6.) zeitnah nach dem
Austritt übermittelt werden oder erst mit dem Jahreslauf im Februar des
Folgejahres. Antwort: Alle Meldungen können zeitnah nach dem Austritt oder
erst mit dem Jahreslauf im Februar des Folgejahres übermittelt werden.
Zitatende
Alle Informationen unverbindlich.
Verbindliche Auskünfte erhalten Sie von Ihrem Finanzamt oder den
Krankenkassen !
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