FAQ
(08.06.03-09:00)
| Spimasoft Lohn- und Gehaltsprogramm in Frage und Antwort |
Wir haben in unserer Firma einen Personalcomputer und möchten gerne die Lohnabrechnungen für unsere Mitarbeiter damit vornehmen. Können wir dies mit Ihrem Programm machen ?
Ja, Sie erhalten unser Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramm für alle handelsüblichen PC unter MS-DOS und WINDOWS.
Wir beschäftigen in unserer Firma in der Regel 10 15 Mitarbeiter. Für wieviele Mitarbeiter ist Ihr Programm geeignet ?
Das Programm wird in verschiedenen Abstufungen geliefert. Es sind zur Zeit Versionen bis 500 Mitarbeiter erhältlich.
Wir haben ausser Stundenlohn, Gehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld auch noch andere Lohnarten wie z.B. Überstundenzulagen, Auslösungen, Kilometergeld etc. Bis zu wieviele Lohnarten können wir mit Ihrem Programm verarbeiten ?
Sie können bis zu 900 verschiedene Lohnarten abrechnen. Vorschuss Zahlungen, Pfändungen und überzogener Nettolohn sind ebenso möglich wie auch die Abrechnung von Aushilfslöhnen bzw. geringfügig entlohnte Beschäftigungen.
Können wir mit Ihrem Programm auch die ermittelten Auszahlungsbeträge auf Überweisungsträgern ausgeben ?
Ja, Sie können die Auszahlungsbeträge an Ihre Mitarbeiter direkt in Überweisungsformulare ausgeben lassen.
Wir beabsichtigen in unserer Firma die Überweisungsaufträge an unsere Bank in Kürze auf beleglosen Datenträgertausch umzustellen. Können die Überweisungen von Ihrem Programm auch auf Diskette ausgegeben werden ?
Ja, auch diese moderne Form der Überweisung ist optional möglich. Einfach die Diskette bei der Bank abgeben oder per Datenfernübertragung, entweder über T-Online oder per Internet, an Ihre Bank übermitteln !
Ich nehme an, daß Ihr Programm auch die errechneten Lohnsteuerbeträge summiert und die Lohnsteuer - Meldung an das Finanzamt ausgibt ?
Ja, da haben Sie ganz recht. Die abzuführenden Lohnsteuern werden auf einer separaten Liste tabellarisch ausgedruckt und die Lohnsteuermeldung gemäß den amtlichen Vorschriften ausgegeben. Die Lohnsteuermeldung können Sie dann direkt an Ihr Finanzamt weiterleiten.
Unser Betrieb nimmt bei der AOK am Umlageverfahren für Lohnfortzahlung & Mutterschaft teil. Welche Unterstützung bietet hier Ihr Programm ?
Selbstverständlich nimmt Ihnen unser Programm auch hier jede Menge Arbeit ab. Die Umlageprozentsätze U1 / U2 werden im Krankenkassenstamm bei der AOK bzw. IKK (Ihrer "gesetzlichen" Krankenkasse), ebenso wie die Erstattungsprozentsätze, hinterlegt. Bei Abrechnungen mit Lohnfortzahlung bzw. Mutterschaftsaufwendungen werden diese Beträge bei der Krankenkassenmeldung berücksichtigt. Die Umlagen werden separat ausgewiesen und die Erstattungen bei dem Zahlbetrag an die AOK bzw. IKK abgezogen.
Haben Sie in Ihrem Programm auch die Regelungen der 400.00 Beschäftigungsverhältnisse berücksichtigt ?
Ja, die Regelungen der 400.00 Beschäftigungsverhältnisse sind im aktuellen Programm ebenfalls berücksichtigt.,
Wir beschäftigen auch Auszubildende als Geringverdiener, für welche wir als Arbeitgeber die sozialen Lasten zu 100% tragen. Kann Ihr Programm auch diesen Personenkreis abrechnen ?
Ja, es besteht bei diesen Mitarbeitern die Möglichkeit bis zu einen SV Brutto von EURO 400,00 die Sozialen Abgaben zu 100% durch den Arbeitgeber zu übernehmen.
Wir haben eine befreundete Firma im Saarland, welche ebenfalls ein Programm für Lohn- und Gehaltsabrechnung sucht. Haben Sie auch hierfür ein passendes Programm ?
Ja, auch die dortigen Sonderregelungen, welche die Arbeiterkammer bzw. Angestelltenkammer im Saarland bzw. in Bremen betreffen, können mit unserem Programm abgerechnet werden. Die Beträge für Arbeiter- bzw. Angestelltenkammer werden gemäß den dort geltenden Lohnsteuer -Meldeformularen addiert und an das Finanzamt abgeführt.
Die in den einzelnen Bundesländern teilweise unterschiedlichen Formulare für die Lohnsteuermeldung werden ebenfalls korrekt berücksichtigt.
Dann bietet Ihr Programm wohl auch die Möglichkeit die in den einzelnen 16 Bundesländern geltenden Kirchensteuersätze einzustellen ?
Ja, hier wird im Firmenstamm der Kirchensteuerprozentsatz für Normallohn als auch für pauschal versteuerte Bezüge eingegeben. Selbst die Verteilung der pauschalierten Kirchensteuer auf EV bzw. RK wird entsprechend den Regelungen des Bundeslandes vorgenommen. So wird die pauschale Kirchensteuer in Baden Württemberg jeweils hälftig auf EV bzw. RK verteilt.
In Bayern jedoch ist das Verhältnis 1/3 für EV bzw. 2/3 für RK.
Stellt Ihr Programm auch die Werte für die Rückseite der Lohnsteuerkarte zusammen ?
Ja, auch hierbei werden die entsprechenden Belege auf "Knopfdruck" ausgedruckt. Einfach den Ausdruck dann auf die Rückseite der Lohnsteuerkarte kleben.
Wir nehmen an, daß auch die Ermittlung der Werte für die Meldungen an die Berufsgenossenschaft mit Ihrem Programm einfach ist ?
Ja, auch hier können Sie die Beträge für die einzelnen Mitarbeiter schnell und einfach summieren.
Wir erwägen in unserem Unternehmen eine elektronische Zeiterfassung zu installieren. Besteht die Möglichkeit die dort anfallenden Stundenwerte in das Lohnprogramm zu übernehmen ?
Ja, generell besteht diese Möglichkeit, wenn Ihr Zeiterfassungsprogramm die notwendigen Daten auf Diskette bzw. Festplatte ablegt. Hier ist mit Ihrem Lieferanten dann die Datenstruktur abzuklären. Schnittstellenbeschreibungen sind vorhanden.
Bei manchen Mitarbeitern müssen wir die Lohnsteuer nach der
Besonderen Lohnsteuertabelle ermitteln. Geht auch dies mit Ihrem Programm ?
Ja, da wir in unserem Programm den Amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesministeriums der Finanzen übernommen haben, können auch diese Mitarbeiter korrekt abgerechnet werden. Auch die Berücksichtigung eines Altersentlastungsbetrages für Mitarbeiter, welche das 64 Lebensjahr vollendet haben wird, abhängig vom Geburtsdatum, automatisch vorgenommen.
Wir würden gerne unsere Mitarbeiter verschiedenen Kostenstellen zuordnen. Können wir dies mit Ihrem Programm tun ?
Ja, Sie können jeden Mitarbeiter einer Kostenstelle zuordnen und somit ermitteln welche Kosten auf den einzelnen Kostenstellen angefallen sind.
Außerdem können Sie auch die Kosten jedes einzelnen Mitarbeiters ermitteln bzw. ausdrucken.
Das Ganze auf Monats- / Quartals- oder Jahresbasis. Damit wissen Sie immer welche lohnabhängige Kosten auch in Ihrem Gesamtunternehmen angefallen sind.
Können wir auch die Urlaubstage unserer Mitarbeiter verwalten ?
Ja, dies ist optional ebenfalls möglich.
Damit haben Sie und Ihre Mitarbeiter immer den Überblick über Jahresurlaub, bereits genommenen Urlaub und wieviele Resturlaubstage noch vorhanden sind.
Wir beabsichtigen uns zuerst mit Ihrer Demo Version einzuarbeiten. Können wir die dann bereits eingegebenen Stammdaten der Mitarbeiter, der Lohnarten etc. weiter verwenden?
Ja, das ist überhaupt kein Problem. Sie können mit der Vollversion, welche Sie einfach mit einem von uns erhaltenen Passwort aktivieren, nahtlos weiterarbeiten.
Ist Ihr Programm für alle Branchen geeignet ?
Ja. Wir haben Kunden in über 140 Branchen von Adeliges Kloster bis Zeitmesstechnik.
Auch Abrechnungen unter Berücksichtigung der ZVK (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes) sind mit einem optional erhältlichen Programm Modul durchführbar.
Die Branchen können Sie einer separaten Aufstellung entnehmen. Wir vermuten, daß Ihre Branche ebenfalls schon vertreten ist .